1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer (Anmelder) der Climbing-Lodge Grit & Tobias Görtz GbR, im weiteren CL (Climbing-Lodge GbR) benannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch CL zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so muss ein neues Angebot von CL vorliegen. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb von 5 Tagen die Annahme bestätigt.

2. Zahlungsmodalitäten
Der vollständige Rechnungsbetrag ist auf das folgende Konto zu überwiesen: Görtz GbR, Deutsche Bank, BLZ: 20070024, Konto Nr.: 3656568.
Der Anspruch auf die gebuchten Leistungen entsteht erst nach Bestätigung der Anmeldung und Eingang des Geldes. Mit einer Vorrauszahlung von 100% des Rechnungsbetrags wird die Buchung wirksam. Erfolgt keine Überweisung auf das oben angegebene Konto innerhalb von 5 Tagen, wird die Anmeldung hinfällig und bei CL storniert.

3. Teilnahmebedingungen & Haftung
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben der angebotenen Sportarten besteht. CL übernimmt keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer. Kinder und Jugendliche können nur gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten an den Kurs- und Freizeitangeboten teilnehmen. Die Teilnahme an Kurs- und Freizeitangeboten, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgt auf eigene Verantwortung. CL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Sportveranstaltungen oder – Aktivitäten, Ausflüge, Ferienhaus und Appartement Vermittlung usw.). Die Haftung von CL erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Sport- und Freizeitangebot verbunden sind und vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden und auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während der Ausübung von Sport- und Freizeitangeboten durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen. CL übernimmt keine Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer. Ebenfalls schließt CL Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden aus. Bei Verlust der Sport-Leihausrüstung oder Schäden durch grob fahrlässige Behandlung haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz. Bei Schadensersatzansprüchen gegen CL beschränkt sich die Haftungshöchstsumme auf das dreifache des Rechnungsbetrags der bei CL gebuchten Leistungen.

4. Leistungen und Leistungsänderungen
Es gelten die Leistungsbeschreibungen in der Internet-Publikation unter www.klettern-in-spanien.de sowie dem jeweils geltenden Katalog und aus den darauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. CL behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen nach Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen. CL ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen möglichst unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Im Falle einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Leistung seitens CL hat CL den Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Anreise, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Änderungen im geplanten Veranstaltungsverlauf sind aufgrund des Leistungsangebots nicht immer auszuschließen. An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung von CL.

5. Kaution
Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe für das Mietobjekt, für evtl. entstehende Schäden eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts, zurückerstattet.

6. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Leistungsträger zur Kenntnis zu geben.

7. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Anreise von den gebuchten Leistungen zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei CL. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich oder fernschriftlich erklären. Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie bei CL eintrifft. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Leistungen nicht an, so kann CL Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen. CL kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zur vertraglich vereinbarten Anreise in einem prozentualen Verhältnis zum Rechnungsbetrag pauschalieren: bis 61 Tage Anreise 10% des Reisepreises (mind. EUR 25,00), bis 45 Tage vor Anreise 25%, bis 21 Tage vor Anreise 50% des Reschnungsbetrages, bis 3 Tagen vor Anreise 80% des Rechnungsbetrags und ab dem 3. Tag vor Anreise werden 100% des Rechnungsbetrags fällig. Umbuchungswünsche des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt und mit 30,- EUR berechnet. Bis zur Anreise kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter für die Rechte und Pflichten aus seinem Vertag eintritt. CL kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben, ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der eintretende Dritte und die erstgebucht Person CL gegenüber als Gesamtschuldner für den Rechnungsbetrag und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

8. Rücktritt und Kündigung durch CL
CL kann in folgenden Fällen vor Anreise des Teilnehmers vom Vertrag zurücktreten. Bis 10 Tage vor Anreise, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht wird. In diesem Fall ist CL verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Leistungen hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Rechnungsbetrag unverzüglich zurück. CL kann in folgenden Fällen nach Anreise des Teilnehmers den Vertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der angebotenen Leistungen ungeachtet einer Abmahnung durch CL oder deren Vertreter nachhaltig stört (z. B. den Anweisungen der Kursleiter nicht Folge leistet) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt CL den Vertrag aus diesen Gründen, so bleibt der Anspruch auf den gezahlten Rechnungsbetrag erhalten.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Leistungserbringung infolge bei Vertragsabschluss durch nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl CL als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann CL für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen, entsprechend Punkt 7, eine angemessene Entschädigung verlangen.

10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Abreise gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Teilnehmers verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistungserbringung dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem CL die Ansprüche zurückweist.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Versicherungen
CL wird den Kunden über wichtige Änderungen, der in der Ausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Anreise informieren. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Leistungserbringung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von CL bedingt sind. Für Teilnehmer ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht die Pflicht sich über das zuständige Konsulat die Auskunft einzuholen. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Teilnehmer nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Teilnehmers nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Teilnehmer deshalb an der Inanspruchnahme der Leistungen verhindert ist, kann CL den Teilnehmer mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Für Versicherungen jeder Art ist der Teilnehmer selber verantwortlich. CL empfiehlt dringend den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, und Auslandskrankenversicherungen sowie einer privaten Haftpflichtversicherung.

13. Bild, Film- und Videomaterial
CL ist berechtigt, die bei angebotener Leistung angefertigten Fotos, Dias und Videos für Werbezwecke zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist nicht gestattet, wenn der Kunde widerspricht.

14. Vermittelte Fremdleistungen
Leistungen anderer Leistungserbringer vermittelt CL lediglich mit der Folge, dass die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdveranstalters Anwendung finden. CL haftet nicht für die Erbringung der Leistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen dieser Fremdveranstalter.

15. Nebenabreden, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von CL bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.

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